Lohnsteuerberatungsgemeinschaft für Arbeitnehmer e.V.
13595 Berlin
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Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten.
Sie müssen daher Mitglied bei uns werden und zahlen einen konstanten Beitrag, egal wieviel Tätigkeiten bei Ihnen erforderlich sind.
Wenn Sie uns nicht mehr benötigen, kündigen Sie einfach die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende.
Wir beraten Mitglieder bei der Erstellung von
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Befugnisse des § 4 Ziff. 11 StBerG
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Pension
- Einkünfte aus Renten
- Einkünfte aus Unterhaltsleistung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen und
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
... die Zinseinnahmen und Mieteinnahmen dürfen bei
... Einzelveranlagung € 13000,- und bei Zusammenveranlagung € 26000,-
... nicht übersteigen
- Berechnung des Ergebnisses
- Prüfung des Steuerbescheids
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage beim Finanzgericht
Lohnsteuerermäßigung
Kindergeldangelegenheiten
- Antrag
- Einsprüche bei der Familienkasse
- Klage beim Finanzgericht
Riester-Rente
Beratung zur Wahl der Steuerklasse