S.I.C. Die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen, Marketing und Organisation, Vermittlung von Beteiligungen und Geschäftskontakten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Eine Tätigkeit, für die eine besondere Genehmigung, z.B. nach § 34 c GewO oder dem KWG, erforderlich ist, nimmt die Gesellschaft nur auf, wenn diese Genehmigungen vorliegen. Grund- oder.