S.I.C. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere auch die Übernahme der Gesellschafterstellung als Komplementärin oder geschäftsführende Kommanditistin in einer Personenhandelsgesellschaft oder einer KGaA und die Übernahme der Geschäftsführung in einer Kapitalgesellschaft. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Initiierung von geschlossenen Fonds. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach dem KWG, dem KAGG, dem VAG oder nach § 34c GewO anzeige- oder genehmigungspflichtig sind.