Eine Neuigkeit von Uelzener Generalagentur Tier und Halter GmbH

Hundesitter der neue Berufzweig in den Großstädten

Betriebshaftpflichtinformationen Hundesitter unter www.uelzener-agentur.de
In unserer schnelllebigen Zeit, wo eine gesteigerte Flexibilität notwendig ist, bleibt vielen Hundebesitzern keine andere Wahl, als einen Hundesitter zu engagieren. Egal ob ein Freund oder ein gewerblicher Anbieter den Hund ausführt, ist es sehr wichtig, sich die Bedingungen in der Hundehalterhaftpflicht anzuschauen. Besonders bei den Freunden, Nachbarn etc., die kostenlos den Hund ausführen, muss darauf geachtet werden, dass diese auch während des Spaziergangs versichert sind.
Der gewerbliche Hundesitter sollte jedoch besonders wachsam sein. Auch wenn es sich nur um einen Zusatzverdienst handelt, ist das Risiko, haftbar gemacht zu werden, groß. Sowohl durch den „Biss an einen Artgenossen“ als auch durch die „Beschädigung der Hose einer Joggerin“ können Sie haftbar gemacht werden. Eine Schadensübernahme durch die private Haftpflichtversicherung ist nicht zu erwarten. Die Hundehaftpflichtversicherung wird ebenfalls den Schaden beim Verschulden seitens des Hundesitters ablehnen.

Verlassen Sie sich nicht nur auf die Hundehaftpflicht oder die private Haftpflicht, denn
wir haben die Richtige Lösung für Sie: den gewerblichen Hundesitter (Hüterhaftpflicht / Verschuldenshaftung) inkl. Schäden an dem in Verwahrung genommenen Hund begrenzt auf 1.000 €.
Dieser Tarif gilt bei bis zu max. 5 Hunden täglich. Dazu versichert ist noch der Schlüsselverlust bis 25.000 €

Wir beraten Sie gerne, schauen Sie auf unsere Internetseite www.uelzener-agentur.de oder rufen Sie uns an unter: 02801-9884430.


Erstellt am 20.10.2011 von

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