S.I.C Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen ihrer kommunalen Aufgabenstellung 1. vorrangig eine verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, 2. die kommunale Siedlungspolitik und Maßnahmen der Infrastruktur zu unterstützen, 3. städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Soweit es zur Erfüllung der in Abs. 1 genannten Zwecke erforderlich ist, kann die Gesellschaft Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen, Eigenheime und Eigentumswohnungen errichten, betreuen, bewirtschaften und verwalten.