S.I.C. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung der Altenhilfe und in der Wohlfahrtspflege, die Pflege von Kranken und alten Menschen sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge. Zweck der Gesellschaft ist es auch, anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung sozialer und diakonischer Arbeit, zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie zur Förderung der Altenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordung zu beschaffen und weiter zu leiten.