S.I.C. Ist die Vermittlung von Bauspar- und Versicherungsverträgen, von Verträgen über Kapitalanlagen und Gesellschaftsanteilen, sowie die Vermittlung von Immobilien. Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die den Zweck des Unternehmens fördern. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein.