S.I.C. Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V) zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und der Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Gesundheitswesen einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer Versorgungsformen wie z. B. die Integrierte Versorgung mit Hauptniederlassung in Wolfsburg.