S.I.C. Verwaltung eigenen Vermögens nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Eine genehmigungspflichtige Tätigkeit wird nicht ausgeführt. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2009 wurde die Firma und der Gegenstand sowie der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz) Abs. 1, § 2 (Gegenstand des Unternehmens) Abs. 1. § 15 Abs. 4 (Gründungskosten) wurde aufgehoben.