S.I.C. A der Betrieb von Reiseflugzeugen mit bis zu MTOW 5.700 kg; b die Vermietung von Luftfahrzeugen, Übernahme von Halterschaften sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Luftfahrtbereich, soweit eine behördliche Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist. Unter DIensleistungen im Luftfahrtbereich ist auch der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Luftfahrzeugen zu verstehen.