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Bringt die Umsetzung von EU-Richtlinien die Verpflichtung zur bAV für Arbeitgeber

In Deutschland hinken bor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit einer betrieblichen Altesversorgung hinterher.

Verbesserungen sollen dabei im Zuge der Umsetzung von EU-Recht auf den Weg gebracht werden. So sieht die Koaltion einen Weg in der Forderungen, Arbeitgeber zu verpflichten, die bAV Ihren Mitarbeitern AKTIV anzubieten.

Dabei soll den Arbeitnehmern das Angebot machen, einen Teil des Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei für das Alter zur Seite zu legen.

Lassen Sie sich nicht hier nicht durch Bestimmungen reglemtieren sondern handeln selbstbestimmt.

Keine Kosten für Sie als Unternehmen.
Hohe Akzeptanz in der Belegschaft.
Stärkere Mitarbeiterbindung und Zufriedenheit.

Wir zeigen Ihnen wie das für Sie funktioniert und Sie dabei das Thema bAV rechtswirksam und ohne permanente Informationsveranstaltungen für sich lösen. Sowohl für Ihre bestehenden, als auf für neue Mitarbeiter.

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

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Erstellt am 05.01.2015 von

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