S.I.C. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Konzeption-Bauplanung-Errichtung. (2) Gegenstand des Unternehmens ist zudem die Verwaltung von Immobilien für Dritte. (3) Die Gesellschaft ist auch berechtigt als geschäftsleitenden Führungs- und Funktionsholding entgeltliche Dienstleistungen administrativer, finanzieller, kaufmännischer und technischer Art an Unternehmen zu erbringen. (4) Gegenstand der Gesellschaft kann auch sein, Organ im Rahmen eines steuerlichen Onganschaftsverhältnisses zu sein.