S.I.C. (1) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Ingenieurbüros, der Stahlbau, verkehrsbauliche Leistungen und alle damit im Zusammenhang stehende nicht genehmigungspflichtige Tätigkeiten. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmungen in beliebiger Rechtsform zu beteiligen, Beteiligungen anderer Firmen und Unternehmungen am eigenen Kapital zuzulassen und alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gegenstand des Unternehmens zu fördern geeignet sind. (3) Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, unter Beibehaltung oder Einstellung ihrer Aktivform, sich an Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin oder nur als Verwaltungskomplementärin zu beteiligen.