S.I.C. Die Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Immobilien, Anteilsscheinen an Kapitalgesellschaften, von in- und ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, von öffentlich angebotenen Anteilen an und von verbrieften Forderungen gegen Kapitalgesellschaften oder KGen sowie die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter, insbesondere sämtliche erlaubnispflichtige Tätigkeiten des § 34d GewO.