Eine Neuigkeit von K.E.R.N Die Nachfolgespezialisten Weimar KG

Vertragsverhandlung bei einen Unternehmensverkauf oder einer Unternehmensnachfolge

Eine Vertragsverhandlung über den Unternehmensverkauf sollte immer mit der Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (auch NDA genannt) beginnen.
Sobald der Verkäufer aus der Deckung des Beraters heraustritt, ist ein erhöhtes Geheimhaltungsinteresse gefordert, denn Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten sind schneller aufgeschreckt und verunsichert als es dem Unternehmer bewusst wird. Hier gilt es, eindeutig die Interessenten aller Beteiligten zu schützen durch eine Vereinbarung von Vertragsstrafen, und zwar unabhängig davon, ob ein Schaden nachweisbar ist, denn dies wird sich in der Praxis sehr schwierig nachweisen lassen.


Der sogenannte „Letter of Intent“ fasst später ausführlich die Gesprächsergebnisse zusammen sowie Regelungen über den Verhandlungsablauf. Dabei wird häufig eine Exklusivität vom Verkäufer während des laufenden Verhandlungsmarathons zugesichert. Dies ist jedoch eine einseitige Verpflichtung des Verkäufers und der Käufer erhält hierdurch einseitig einen Anspruch auf Unterlassung, ohne selbst gebunden zu sein. Also Vorsicht bei allzu großzügigen Exklusivität.


Eine mögliche Schadensersatzpflicht könnte sich auch für eine Vertragspartei ergeben, wenn jene die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie ein besonderes Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages erweckt hat. Erforderlich ist hierfür ein sogenannter „qualifizierter Vertrauenstatbestand“. Dieser liegt dann vor, wenn jemand den Abschluss als sicher hingestellt hat oder die andere Partei zu Vorleistungen veranlasst worden ist. Auch das Vorschieben „sachfremder Erwägungen“ steht dabei dem grundlosen Abbruch der Vertragsverhandlungen gleich. Folglich gilt es, sich gut zu überlegen, wann und mit welcher Begründung man Vertragsverhandlungen abbricht.
Gibt jedoch beispielsweise der Käufer an, er habe ein interessanteres oder günstigeres Angebot erhalten, müsste der Verkäufer ihm schon beweisen, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, und das dürfte sicherlich schwierig werden.


K.E.R.N steht Ihnen genau bei diesen wichtigen Fragen beratend zur Seite. Mit unseren juristischen Experten stellen wir sicher, dass Sie keine unangenehmen und möglicherweise teuren Überraschungen erleben.


Ralf Harrie · K.E.R.N-Partner am Standort Weimar

Erstellt am 13.09.2012 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen