S.I.C. Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr einschließlich des nicht genehmigungspflichtigen Verkehrs im Gelegenheitsverkehr; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Untenrehmen zu beteiligen die Betriebe anderer Unternehmen für deren Rechnung zu führen und eigene Betriebe durch andere Unternehmen führen zu lassen, soweit sich dies auf den in Absatz 1 bezeichneten Geschäftszweck bezieht.