S.I.C. Die Ausführung aller Arbeiten des Elektrotechnikerhandwerks sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer für Bauleistungen, d.h. die Durchführung von Baumaßnahmen für fremde Rechnung, jedoch unter Beauftragung von Subunternehmern. Das Unternehmen ist befugt, alle Leistungen zu erbringen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienen und für die eine behördliche Konzession oder Erlaubnis nicht notwendig ist.