Eine Neuigkeit von Funkmess

Brandmelder

Aller drei Minuten brennt es in Deutschland und die Bilanz ist erschreckend: Pro
Jahr sind rund 400 Tote und zehnmal so
viel Verletzte zu beklagen. Und fast immer
streben die Opfer an Rauchvergiftung.
Wissenschaftlich begleitete Brandversuche
belegen, dass nur drei Minuten nach
Brandentstehung eine sichere Flucht-
chance besteht. Danach erreicht die
Kohlenmonoxidkonzentration in der Luft
den kritischen Wert von 20 %, der zur
Bewusstlosigkeit führt! Klar wird das
Problem wenn Brände nachts entstehen,
die Bewohner schlafen und der
Geruchssinn ausgeschaltet ist. Wirksame
Abhilfe schaffen Rauchwarnmelder, die zu-
verlässig ein akustisches Warnsignal
abgeben, sobald Rauch entsteht!
Darüber das Rauchwarnmelder Leben
retten können sind sich alle im Klaren.
Was viele jedoch nicht wissen: Eigentümer
einer Wohnanlage, eines Hauses oder
einer Wohnung haften für Schäden, die
aus einem Wohnungsbrand entstehen,
wenn sie keine entsprechende Vorkehrung
getroffen haben. Dabei spielt es keine
Rolle, ob die jeweilige Landesbauordnung
(LBO) ein entsprechendes Gesetz
verabschiedet hat. Juristisch herrscht
Einigkeit darüber, dass für den Eigentümer
auch in den Bundesländern ohne
Rauchmelderpflicht ein hohes Haftungs-
risiko besteht! Hier freilich nicht weil er
eine spezielle gesetzliche Verpflichtung
missachtet hat, sondern weil er seine
allgemeine Verkehrssicherungspflicht
verletzt hat. Der Eigentümer hat nach
ständiger Rechtsprechnung des BGH
(§ 823 Abs. 1 BGB) die Pflicht, Bewohner
des Hauses vor allen objektiv erkennbaren
Gefahren rechtzeitig durch technisch
geeignete, am Markt verfügbare,
angemessene Maßnahmen zu schützen!

Erstellt am 24.01.2013 von

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