S.I.C. Beteiligung an anderen Unternehmern sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen, sowie die Vermietung und Untervermietung von eigenen und fremden Sachanlagen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie ist insbesondere auch berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.