S.I.C. Die Planung von Gebäuden aller Art in Massivbauweise, Leichtbauweise und sonstiger Art insoweit, als deren Erstellung durch Subunternehmer erfolgt, und zwar als Bauherr oder als Baubetreuer, Generalübernehmer bzw. Generalunternehmer im eigenen Namen für eigene Rechnung und im fremden Namen für fremde Rechnung (§ 34 c II GewO) sowie die Erstellung von Gebäuden aller Art, ferner An- und Verkauf von Gebäuden und Grundstücken aller Art sowie Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, von Wohnungs- und Teileigentum und das Erbringen von Architektenleistungen.