S.I.C. Der Handel mit Leuchten aller Art nebst Zubehör, die Planung und Erstellung von Beleuchtungskonzepten sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sie darf sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin.