S.I.C. Die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO). Dieser Gegenstand wird verwirklicht durch die Organisation und Durchführung eines Schulangebots für Schülerinnen und Schüler aber auch Arbeitssuchenden und Berufstätige für die schulische, außerschulische und berufliche Qualifikation.