S.I.C. Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von Statik- und Entwurfsarbeiten. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören die Erstellung von Gutachten und die Tätigkeit als Prüfingenieur. Sofern ein Gesellschafter als Prüfingenieur anerkannt ist, darf er sich bei der Ausübung dieser Tätigkeit jedoch der Unterstützung von Mitgesellschaftern, die Beratende Ingenieure sind, sowie von angestellten Mitarbeitern und der Ausstattung der Gesellschaft bedienen.