S.I.C - das Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere: grundpflegerische Tätigkeiten bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Wundversorgung und der Lagerung; - häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; - Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen; - Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten; - Vermittlung und Verkauf weiterer externer Dienstleistungen wie: Friseur, Physiotherapie, Podologe, Hauswirtschaft-Service oder ähnliches; - hauswirtschaftliche Versorgung; - Integration eines Fahrdienstes für Besorgungsfahrten oder Fahrten; - Bereitstellung von Personal und betreuen von Pflege-Wohn-Gemeinschaften.