Eine Neuigkeit von Heizung und Montage

EnEV 2016 tritt in Kraft - was bedeutet das für die Heizungssanierung?

Die Heizungsanlage muss in Altbauten erneuert werden, wenn diese vor dem 1. Januar 1985 eingebaut worden ist. Ausnahmen gelten bei Niedrig- und Brennwertkesseln sowie für Eigentümer die in Ein- oder Zweifamilienhäusern, seit mindestens dem 1. Februar 2012 selbst eingezogen sind.

Sie wollen eine neue effiziente Heizung? Wir bieten Ihnen den Austausch Ihrer alten Heizungsanlage zum besten Preis-Leistung-Verhältnis an und das bundesweit. Unsere Angebote finden Sie auf: www.heizung-und-montage.de

Erstellt am 12.01.2016 von

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