Laut dem letzten Urteil des Bundesgerichtshofes gibt es keine Pflicht zur Modernisierung des Vermieters (Aktenzeichen: XII ZR 80/12). Wenn die Heizungsanlage einen ungewöhnlichen hohen Verbrauch hat, was am zu alten Stand der Technik liegen kann, dann hat der Vermieter sofern nichts im Mietvertrag vereinbart wurde das Nachsehen. Denn ohne Vereinbarung gilt, der Stand der Technik ist maßgeblich, der zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage einzuhalten war. Zu hohe Heizkosten sind also an sich kein Mietmangel (Quelle: Haus & Grund Bayern).
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