S.I.C. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Einrichtungen für die Altenhilfe, für das öffentliche Gesundheitswesen sowie für die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft nimmt kirchliche Aufgaben in Form von Werken der Caritas wahr; sie bekennt sich zur Wahrung des kirchlichen Propriums und anerkennt die bischöfliche Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse sowie die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (3) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie die Förderung der römisch-katholischen Kirche.