S.I.C. Erwerb sowie Halten und Verwalten (einschließlich treuhänderischen Verwaltung) von Vermögen, insbesondere von Grundvermögen sowie hiermit in Verbindung stehende Tätigkeiten unter Ausschluß von Tätigkeiten nach § 34 c GewO und nach § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG).