S.I.C. Ambulante fachübergreifende Versorgung durch den Betrieb (einschließlich der Entwicklung, der Finanzierung und des Erwerbs) von Unternehmen des Gesundheitswesens, insbesondere Medizinischen Versorgungszentren i.S. d. § 95 SGB V in verschiedenen medizinischen Sparten, vor allem auf den Gebieten der hausärztlichen, gynäkologischen, neurologischen und internistischen Versorgung und sonstigen medizinischen Gebieten und zwar jeweils in der vertrags- und privatärztlichen ebenso wie in der ambulanten Krankenhausversorgung.