S.I.C. Auch die Verwaltung von Vermögen, insbesondere Finanzanlagen, von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist, und zwar nur als Eigengeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 a Satz 3 KWG im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 14 KWG.