S.I.C. 1. Gegenstand des Unternehmens ist a die Unterhaltung von Einrichtungen für Maßnahmen der beruflichen Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung und zum Erwerb beruflicher Qualifikationen und Zusatzqualifikationen, b die Durchführung von Maßnahmen nach lit a., insbesondere durch das Abhalten von Lehrgängen und das Halten von Vorträgen, c die Förderung der beruflichen Bildung und Erziehung im Inland und im Ausland, d die Überlassung oder die Übernahme von Lehrkräften und/oder Bildungseinrichtungen an Träger bzw. von Trägern beruflicher Bildungsmaßnahmen. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäftte tätigen, die den Unternehmensgegenstand fördern.