S.I.C. Die bedarfsgerechte, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege durch den Betrieb von Krankenhäusern und sonstigen gesetzlich zulässigen Gesundheitseinrichtungen. Marktübliche Nebenleistungen sind nach den Vorgaben der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zulässig.