S.I.C Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer oder mehreren KGen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Sie darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten oder erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.