S.I.C. 1. die ausschließliche und unmittelbare Tätigkeit, welche darauf gerichtet ist, Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung selbstlos zu unterstützen. 2. Die Gesellschaft erreicht diesen Zweck durch Errichtung und Unterhaltung von Wohn- und Assistenzangeboten, Gewährung von Arbeits- und beruflichen Qualifizierungsangeboten für Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen, Errichtung und Betrieb von Pflegediensten für Menschen mit Behinderung und ältere Menschen sowie Freizeitmaßnahmen für Personen im Sinne von § 53 Abgabenordnung.