S.I.C. Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der An- und Verkauf sowie die An- und Vermietung von bebautem und unbebautem Grundbesitz. Weiterer Gegenstand ist die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie der gewerbsmäßige Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Maklertätigkeit im Sinn des § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO), jedoch keine weiteren erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 34 c GewO.