Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Wann und in welcher Höhe besteht Anspruch bei HWS nach einem Autounfall?

Autounfall - Schmerzensgeld bei HWS und Schleudertrauma

Hat der Geschädigte bei einem Autounfall einen Körper- oder Personenschäden erlitten, steht ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu. Verletzungen der Wirbelsäule, wie Halswirbelsäulen-Syndrom (HWS), HWS-Distorsion, Schleudertrauma oder Cervico Cephalis-Beschleunigungssyndrom, sind häufigste Folge eines Autounfalls. Dabei handelt es sich um eine Überdehnung der Halswirbelsäule wegen anstoßbedingter Geschwindigkeitsänderung des Fahrzeugs, in dem der Geschädigte saß.

Die Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen ist häufig problematisch. Gerade bei scheinbar harmlosen Unfällen mit geringen Sachschäden wird den Verletzten / Geschädigten ein berechtigtes Schmerzensgeld wegen HWS oft vorenthalten. Insbesondere dann, wenn der „leichte" Verkehrsunfall Verletzungen der Halswirbelsäule verursacht hat. Viele Versicherungen versuchen in diesen Fällen beharrlich, die verletzten Anspruchsteller mit pauschalen oder sogar falschen Argumenten abzuwiegeln. Im Regelfall sind die Versicherer erst nach Einschaltung eines Anwaltes dazu bereit, ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Lesen Sie mehr auf unserer Seite: http://www.kanzlei-baranowski.de/Kompetenzen/Verkehrsrecht-Siegen/Schleudertrauma-Autounfall/index.html

Erstellt am 13.04.2015 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen