Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Unterhalt Siegen - kompetente Berechnung / Abwehr von Ansprüchen

Unterhalt Siegen, vom Fachmann zuverlässig ermitteln lassen.

Die Frage, ob, wie lange und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet wird, ist von elementarer Bedeutung. Dies sowohl für den Unterhaltsschuldner als auch für den Unterhaltsberechtigten. Es sind viele Besonderheiten zu berücksichtigen. Schon allein wegen der vom Gesetz vorgesehenen Rangfolge in § 1609 BGB ergibt sich eine unterschiedliche Gewichtung von Unterhaltsansprüchen. Im ersten Rang steht immer der Unterhalt minderjähriger Kinder (§ 1609 Nr. 1 BGB). Gleichrangig zum Unterhalt berechtigt sind volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB). Es besteht eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung des Unterhaltsverpflichteten, der alle Anstrengungen unternehmen muss, um zumindest den Mindestkindesunterhalt sicher zu stellen.

In den Rängen dahinter stehen der Ehegattenunterhalt und der Betreuungsunterhalt der nichtehelichen Mutter nach § 1615 l BGB. Ob eine Einstufung in den zweiten oder dritten Rang zu erfolgen hat, hängt davon ab, ob die Mutter ein unterhaltsberechtigtes Kind betreut oder ob es sich um eine Ehe von langer Dauer handelt. Sie sind vorranging zum Unterhalt berechtigt, vor den anderen ebenfalls zum Unterhalt berechtigten Ehegatten.

Der Ehegattenunterhalt gliedert sich wiederum in Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) und nachehelichen Unterhalt (§ 1570 ff. BGB) auf. Auch wenn der Anspruch nicht so stark ausgeprägt ist, wie der des Kindes, so besteht unter dem Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität zumindest bis zum Ablauf des Trennungsjahres eine grundsätzliche Unterhaltsverpflichtung. Nachehelicher Unterhalt wird nur noch eingeschränkt geschuldet, doch bedarf dies in jedem Fall einer genauen Einzelfallprüfung. Zudem besteht die Möglichkeit, den Unterhalt für den Fall der rechtskräftigen Scheidung zeitlich zu befristen und/oder der Höhe nach zu begrenzen.

Der Elternunterhalt wird nachrangig geschuldet. Zudem gelten andere Voraussetzungen und höhere Selbstbehaltssätze. Zudem finden weitaus mehr Abzugspositionen Berücksichtigung, als im normalen Unterhaltsrecht üblich.

Haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt bzw. dessen Berechnung und suchen Sie einen kompeten Ansprechpartner / Familienanwalt in Siegen oder der näheren Umgebung (Kreuztal, Olpe, Bad Berleburg, Betzdorf)? Dann sprechen Sie uns an. Wir berechnen den Ihnen zustehenden Unterhalt zuverlässig und setzen diesen im Anschluss erfolgreich durch. Gleichmaßen wehren wir zu hohe Unterhaltsforderungen ab und vertreten Sie erfolgreich in sämtlichen gerichtlichen und außergerichtlichen Unterhaltsverfahren. Als kompetente Ansprechpartner für das Familienrecht Siegen stehen Ihnen aus unserer Kanzlei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Frank Baranowski und Rechtsanwältin Gabriele Henseling zur Seite.

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Erstellt am 28.03.2015 von

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