Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Führerscheinentzug bei unwissentlichem Konsum von Amphetaminen?

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der hat mit Beschluss vom 02.12.2014 entschieden, dass einem Autofahrer, bei dem im Rahmen einer Verkehrskontrolle der Konsum von Amphetaminen festgestellt wurde, der Führerschein zu Recht entzogen wurde, auch wenn er behauptet, die Droge sei ihm ohne sein Wissen von einer anderen Person verabreicht worden.

Der Antragsteller ist seit 2007 im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Er wurde am 10. Juni 2014 gegen 2 Uhr nach einem Diskothekenbesuch als Führer eines Pkw einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei ergab sich der Verdacht einer aktuellen Drogeneinwirkung (Lidflattern, Zittern der Fingerkuppen). Eine dem Antragsteller um 4 Uhr entnommene Blutprobe ergab, dass dieser zuvor Amphetamine zu sich genommen hatte. Nachdem der Landkreis Germersheim hiervon im September 2014 erfahren hatte, entzog er dem Antragsteller Anfang November 2014 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis mit der Begründung, dieser habe sich durch den nachgewiesenen Konsum von Amphetaminen als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.

Der Antragsteller legte dagegen Widerspruch ein und suchte um vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz nach. Zur Begründung führte er aus, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren sei mangels Tatverdachts eingestellt worden. In Bezug auf die Einnahme des Amphetamins habe er nicht schuldhaft gehandelt. Die Amphetaminspuren in seinem Blut stammten von einem Diskothekenbesuch, bei dem ihm jemand das Mittel in sein Getränk geschüttet haben müsse, ohne dass er es bemerkt habe. Er habe in der Vergangenheit bis Juni 2013 einige Male Drogen konsumiert. Da er sich dabei zuletzt sehr schlecht gefühlt habe, habe er beschlossen, dies nie wieder zu tun. Am Abend des 7. Juni 2014 habe er in einer Diskothek Jacky Cola getrunken. Auf einmal habe er die Wirkung von „Speed“ gespürt. Sofort habe er versucht zu klären, wie es dazu gekommen sei. Seine Kumpels hätten ihn nur ausgelacht und gesagt, er solle halt besser auf sein Glas aufpassen. Er sei dann nach Hause gegangen und habe sich übers Wochenende ausgeruht. Erst am Montagabend habe er sich ans Steuer gesetzt. Seither kaufe er in Diskotheken nur die geschlossenen Getränke, die er vor seinen Augen öffnen lasse oder selbst öffne. Die 3. Kammer des Gerichts lehnte den Eilantrag ab.

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Haben Sie Fragen zum Thema Führerscheinentzug bei Drogenkonsum oder Einnahme von Amphetaminen? Dann sprechen Sie uns an. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung. Als kompetente Ansprechpartner stehen Ihnen aus unserer Kanzlei in Siegen Rechtsanwalt Richard Treude und Rechtsanwältin Anne Lahrmann zur Seite.

Erstellt am 13.12.2014 von

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