Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Verfahrenskostenhilfe trotz Rentenversicherung

Eine private Rentenversicherung muss nicht immer bei der Verfahrenskostenhilfe eingesetzt werden, entschied nunmehr das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 01.08.2016 in dem Verfahren II-4 WF 137/16. Dem war eine Entscheidung des Amtsgericht Siegen (15 F 611/16) vorausgegangen. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 09.06.2016 änderte der Senat den Beschluss des Amtsgerichtes - Familiengericht - Siegen vom 07.06.2016 in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 08.07.2016 ab und bewilligte der Antragsgegnerin für das Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe.

Die Entscheidungsgründe finden Sie hier: http://www.kanzlei-baranowski.de/Familienrecht-Siegen/Urteile/verfahrenskostenhilfe-rentenversicherung/index.html

Erstellt am 10.08.2016 von

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