Eine Neuigkeit von Frank Baranowski Rechtsanwalt und Fachanwalt

Krankenversicherungsschutz bei Trennung und Scheidung

Immer mehr Ehen in Deutschland werden geschieden. Daher kommt der Frage, ob und wie lange der bis dahin kostenfrei mitversicherte Ehepartner während der Trennungszeit einen Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung hat, immer mehr Bedeutung zu. Solange der in Trennung lebende Ehepartner nicht selbst sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder nur einer geringfügigen Tätigkeit bzw. einem 450-EUR-Job nachgeht, besteht für ihn weiterhin Krankenversicherungsschutz in der Familienversicherung. Der Abschluss einer eigenen Versicherung ist bis zur Rechtskraft der Scheidung nicht erforderlich. Der Versicherungsschutz besteht damit bis zur Rechtskraft der Scheidung fort.

Lesen Sie weiter auf unserer Seite:

http://www.kanzlei-baranowski.de/Familienrecht-Siegen/krankenversicherung-trennung-scheidung/index.html

Erstellt am 16.03.2016 von

Unsere Website verwendet Cookies. Nähere Informationen, auch dazu, wie Sie das künftig verhindern können, finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz

Hinweis verbergen