S.I.C Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögensgegenständen jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die für diesen Zweck sinnvoll und dienlich sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes Vermögen zu verwalten und alle damit verbundenen Geschäfte vorzunehmen. Besteht der Vorstand nur aus einer Person, ist sie alleinvertretungsberechtigt.