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Schriftformklauseln und mündliche Vereinbarungen

Schriftformklauseln finden sich heute in fast allen schriftlichen Verträgen. Sie besagen, dass Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags nur schriftlich vereinbart werden können. Eine Vertragsklausel kann, auch wenn sie an sich wirksam ist (also nicht gegen geltendes Recht verstößt), im Einzelfall dennoch keine Wirkung entfalten, weil sie nachrangig gegenüber anderen Vereinbarungen ist. Vom Sinn und Unsinn von Schriftformklauseln lesen Sie mehr unter http://www.i-q.de/expertenwissen/155-schriftformklauseln-und-muendliche-vereinbarungen.html

Erstellt am 27.03.2014 von

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