S.I.C. Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowie der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Unabhängig der Erlaubnis nach dem § 34 c der Gewerbeordnung sind die Tätigkeit als Generalunternehmer, Generalübernehmer & Consulting im Bereich der Bauentwicklung, Planung und Durchführung sowie Architektonische Leistungen ebenfalls Gegenstand des Unternehmens.
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