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Kredit mit Ratenausfallversicherung absichern

Auch wenn die Banken und sonstigen Kreditgeber meistens sehr genau prüfen, ob die Rate bei einem vereinbarten Darlehen für den Kunden auch tragbar ist, so ist mit jeder Kreditvergabe natürlich auch ein Risiko verbunden. Vor allem der Wegfall des Einkommens ist ein Risiko, welches sich nur schwer abschätzen, aber durch eine Ratenausfallversicherung zumindest absichern lässt.

Bekannt ist die Ratenausfallversicherung vielen Kunden sicherlich eher unter der Bezeichnung Restschuld- oder Restkreditversicherung. Die Leistung der Versicherung, die stets in Verbindung mit einem Darlehen abgeschlossen wird, besteht darin, die Zahlung der noch offenen Kreditraten zu übernehmen, falls der Versicherungsfall eingetreten ist. Es gibt verschiedene Risiken, die im Zuge der Restkreditversicherung zu versichern sind. Nahezu immer ist das Todesfallrisiko seitens des Kreditnehmers versichert.

Neben dem Todesfallrisiko bieten viele Ratenausfallversicherungen auch einen Schutz bei Berufsunfähigkeit an. Denn auch wenn das Einkommen wegfällt, weil der Kreditnehmer berufsunfähig geworden ist, können die Kreditraten oftmals nicht mehr gezahlt werden. Auch hier übernimmt die Versicherung die Zahlung der noch offenen Raten. Bei manchen Versicherungen tritt der Leistungsfall auch bei Arbeitslosigkeit ein, allerdings nur dann, falls der Versicherte nicht selbst gekündigt hat. Lassen Sie sich am besten unabhängig beraten, falls Sie eine Ratenausfallversicherung für sinnvoll halten.

Erstellt am 21.05.2013 von

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