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Lebensversicherung vor Hartz-4-Zugriff schützen

Die Kapitallebensversicherung ist eine der sichersten Vorsorgeformen. Das Modell ist einfach: Während der Vertragslaufzeit zahlen Sie regelmäßig Beiträge ein, bei Fälligkeit bekommen Sie Ihr Gespartes plus garantierten Zinsen und zusätzlicher Überschussbeteiligung in einer Summe zurück. Ihre Lebensversicherung kann jedoch in Gefahr geraten, wenn Sie private Schulden nicht bezahlen und der Gläubiger Ihr Vermögen pfändet, denn zum Vermögen zählen auch Kapitallebensversicherungen. Durch rechtzeitige Umwandlung der Lebensversicherung in eine Rentenpolice können Sie Ihr Vorsorgekapital wirksam vor Pfändung schützen.

Kommen Sie beispielsweise mit Kreditraten in Rückstand, kann die Gläubigerbank das Darlehen kündigen und Ihre Kapitallebensversicherung genauso wie anderes Vermögen bis auf Grundfreibeträge pfänden. Das gilt auch, wenn die Police eigentlich Ihrer Altervorsorge dienen sollte. Kündigen müssen Sie Ihre Lebensversicherung allerdings nur, wenn die Vertragsbedingungen die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung ausdrücklich vorsehen. Andernfalls muss der Gläubiger mit der Vollstreckung warten, bis die Lebensversicherung meist erst nach Jahren fällig wird. Einen besseren Pfändungsschutz erreichen Sie, wenn Sie Ihre Kapitallebensversicherung in eine private Rentenversicherung umwandeln. Das ist problemlos bei allen Lebensversicherern möglich, die neue Police muss jedoch einige Voraussetzungen erfüllen: Die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr oder vor Eintritt von Berufsunfähigkeit beginnen, die Leistungen dürfen nur als lebenslange Rente fließen, die Ansprüche aus der Lebensversicherung dürfen nicht übertragbar sein, es darf keine einmalige Kapitalleistung vereinbart sein, als Begünstigte im Todesfall dürfen Sie nur direkte Hinterbliebene wie den Ehepartner oder die Kinder einsetzen.

Anders als für Lebensversicherungen gelten für private Rentenversicherungen deutlich komfortable Pfändungsfreibeträge, die mit dem Lebensalter noch steigen. Vom 18. bis zum 29. Lebensjahr kann man in einer privaten Rentenversicherung jährlich 2.000 Euro pfändungssicheres Kapital bilden, bis zum 39. Lebensjahr 4.000 Euro pro Jahr, bis zum 47. Lebensjahr 4.500 Euro, bis zum 53. Lebensjahr 6.000 Euro, bis zum 59. Lebensjahr 8.000 Euro und ab dem 60. bis zum 65. Lebensjahr jährlich 9.000 Euro. Als 40-jähriger hat man also einen Pfändungsfreibetrag von 68.500 Euro, mit 50 sind 118.000 Euro Rentenkapital pfändungssicher, bei 65jährigen sind sogar 238.000 Euro vor Pfändung geschützt. Wichtig: Wenn der Pfändungsbeschluss über die Lebensversicherung erst ins Haus flattert, ist es zu spät. Wandeln Sie Ihre Kapitallebensversicherung besser frühzeitig in eine Privatrente um, wenn Zahlungsschwierigkeiten in naher Zukunft absehbar sind.

Erstellt am 17.05.2012 von

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