S.I.C. Der Erwerb sowie das Halten und Verwalten (einschließlich treuhänderischen Verwaltung) von Vermögen, insbesondere von Grundvermögen, sowie hiermit in Verbindung stehende Tätigkeiten unter Auschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO und nach § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG), ferner das Erbringen von Bauleistungen, der Handel mit Waren und Restposten im Bereich KFZ, Elektronik und Schaftholz, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Wasserentkeimgeräten.