S.I.C AVermittlung und Verwaltung von Versicherungsverträgen (Versicherungsmakler); b Unternehmensberatung - insbesondere hinsichtlich Versicherungen - aber auch in allen anderen nicht genehmigungspflichtigen Bereichen; c Vermittlung von Kapitalanlagen, soweit dies nicht unter § 34 c GewO fällt; d Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin bei KGen und die Verwaltung von eigenem Vermögen; e die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichen oder ähnlichen Unternehmenszwecken zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten und sämtliche Geschäfte zu tätigen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen.