S.I.C Der Erwerb, die Aufzucht und Veräußerung von Bullen. Die KG ist eine Gesellschaft im Sinne des § 51 a BewG. Sämtliche Gesellschafter müssen die persönlichen Voraussetzungen des § 51 a Abs. 1 BewG erfüllen und während der Dauer ihrer Gesellschafterstellung ununterbrochen aufrecht erhalten.