S.I.C. Unternehmensberatung und das Erwerben, Unterhalten und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihr Unternehmen ganz oder teilweise zu verpachten; sie darf sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, in gleichen oder fremden Geschäftszweigen beteiligen. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.