S.I.C Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, Bausparverträgen und Versicherungen sowie Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Kapitalanlagen und sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, ausgenommen Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.